{"id":6551,"date":"2021-03-16T08:56:05","date_gmt":"2021-03-16T08:56:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dh-fashion.de\/?page_id=6551"},"modified":"2021-03-16T08:56:05","modified_gmt":"2021-03-16T08:56:05","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dh-fashion.de\/en\/allgemeine-geschaeftsbedingungen","title":{"rendered":"Terms of service"},"content":{"rendered":"<p>Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br \/>\n\u00a7 1 Geltungsbereich<br \/>\nDie Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verk\u00e4ufers gelten ausschlie\u00dflich; Entgegenstehende oder von den Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des Verk\u00e4ufers abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers erkennt der Verk\u00e4ufer nicht an; es sei denn, der Verk\u00e4ufer h\u00e4tte ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verk\u00e4ufers gelten auch dann, wenn der Verk\u00e4ufer in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des K\u00e4ufers die Lieferung an den K\u00e4ufer vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<br \/>\n\u00a7 2 Erf\u00fcllungsort<br \/>\nErf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Leistungen aus den Lieferungsvertr\u00e4gen ist Gro\u00dfostheim.<br \/>\n\u00a7 3 Gerichtsstand<br \/>\nGerichtsstand \u2013 auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckklagen \u2013 ist Aschaffenburg.<br \/>\n\u00a74 Vertr\u00e4ge mit ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufern<br \/>\nF\u00fcr alle Vertr\u00e4ge mit ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufern wir deutsches materielles Recht vereinbart. Es gilt der sich aus \u00a72 ergebende Gerichtsstand als vereinbart.<br \/>\n\u00a75 Vertragsinhalt<br \/>\n1.\tAlle Verk\u00e4ufe werden nur zu bestimmten Lieferterminen, Mengen und Qualit\u00e4ten abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Ma\u00dfgebend f\u00fcr den Inhalt aller mit uns abgeschlossenen Vertr\u00e4ge sind unsere schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigungen, es sei denn, dass der Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung unmittelbar nach Erhalt oder zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt mit Zustimmung beider Vertragspartner abge\u00e4ndert wird. Solche \u00c4nderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen bz. Schriftlich best\u00e4tigt werden.<br \/>\n2.\tBlockauftr\u00e4ge sind zul\u00e4ssig. Diese k\u00f6nnen in Durchf\u00fchrungsbestimmungen geregelt werden.<br \/>\n\u00a76 Lieferung<br \/>\n1.\tDie Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten und die Transportgefahr tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Die Kosten einer Transportversicherung tr\u00e4gt der K\u00e4ufer, sofern nichts anderes vereinbart ist.<br \/>\n2.\tVerpackung wird nur berechnet, soweit der Versand in einer Spezialverpackung vom K\u00e4ufer gew\u00fcnscht wird. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsordnung werden nicht zur\u00fcckgenommen. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, f\u00fcr die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.<br \/>\n3.\tDer Verk\u00e4ufer ist zu Teilsendungen berechtigt.<br \/>\n4.\tWenn infolge des Verschuldens des K\u00e4ufers die Annahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder eine R\u00fcckstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.<br \/>\n\u00a77 Unterbrechung der Lieferung<br \/>\n1.\tBei h\u00f6herer Gewalt, Arbeitskampfma\u00dfnahmen, beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsst\u00f6rungen, die l\u00e4nger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Annahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung l\u00e4ngstens jedoch um f\u00fcnf Wochen zuz\u00fcglich Nachlieferungsfrist verl\u00e4ngert. Die Verl\u00e4ngerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverz\u00fcglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu \u00fcbersehen ist, dass die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden k\u00f6nnen.<br \/>\n2.\tIst die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zur\u00fccktreten. Sie muss dies jedoch mindestens zwei Wochen vor Aus+bung des R\u00fccktrittsrechts schriftlich ank\u00fcndigen.<br \/>\n3.\tWurde der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverz\u00fcglich mitgeteilt, dass nicht rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde und hat die Behinderung l\u00e4nger als 5 Wochen gedauert, kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>\n4.\tSchadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, wenn die jeweiligen Vertragsparteien ihren Obliegenheiten gem\u00e4\u00df Ziff. 1-3 gen\u00fcgt hat.<br \/>\n\u00a78 Nachlieferungsfrist<br \/>\n1.\tNach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erkl\u00e4rung eine Nachlieferfrist von 12 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der R\u00fccktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzanspr\u00fcchen als erfolgt.<br \/>\nDer R\u00fccktritt vom Vertrag nach Ziff. 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der K\u00e4ufer w\u00e4hrend der Nachlieferungsfrist dem Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt, dass er auf Erf\u00fcllung des Vertrages besteht. Der Verk\u00e4ufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der K\u00e4ufer sich auf Anfrage des Verk\u00e4ufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu \u00e4u\u00dfert, ob er auf Vertragserf\u00fcllung besteht.<br \/>\n2.\tFixgesch\u00e4fte werden nicht get\u00e4tigt.<br \/>\n3.\tWill der K\u00e4ufer Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung beanspruchen, so muss er dem Verk\u00e4ufer eine Vier-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erf\u00fcllung ablehne. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des K\u00e4ufers durch Einschreiben oder Fernschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle des Absatzes 1 Satz 2 anstelle des dort aufgef\u00fchrten R\u00fccktritts nur, wenn diese Fristsetzung des K\u00e4ufers dem Verk\u00e4ufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.<br \/>\nSchadensersatzanspr\u00fcche wegen Nichterf\u00fcllung stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhte.<br \/>\n4.\tVor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind die Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen versp\u00e4teter Lieferung ausgeschlossen.<br \/>\n\u00a79 M\u00e4ngelr\u00fcge<br \/>\n1.\tBeanstandung sind sp\u00e4testens innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber geltend zu machen. F\u00fcr die Einhaltung der Frist entscheidet der Zugang, der M\u00e4ngelr\u00fcge beim Verk\u00e4ufer.<br \/>\n2.\tHandels\u00fcbliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualit\u00e4t, Farbe, Ausr\u00fcstung, Gewichts oder des Dessins d\u00fcrfen nicht beansprucht werden.<br \/>\n3.\tBei berechtigten Beanstandungen hat der Verk\u00e4ufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Tagen nach R\u00fcckempfang der Ware.<br \/>\n4.\tNach Ablauf der in Ziffer 3 genannten Frist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br \/>\n5.\tBei versteckten M\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br \/>\n\u00a710 Zahlung<br \/>\n1.\tDie Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtfertigt ist, k\u00f6nnen die Durchf\u00fchrungsbestimmungen Ausnahmen von dieser Regelung festsetzen.<br \/>\n2.\tRechnungen sind zahlbar:<br \/>\n1. Innerhalb von 10 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung an mit 4% Eilskonto,<br \/>\n2. ab 11. \u2013 30. Tag vom Tage der Ausstellung der Rechnung an mit 2,25% Skonto,<br \/>\n3. ab 31. \u2013 60. Tag vom Tage der Ausstellung der Rechnung an netto.<br \/>\n    Ab dem 61. Tag tritt Verzug gem\u00e4\u00df \u00a7 288 II NR. 1 BGB ein.<br \/>\n3.\tWerden anstelle von barem Geld, Scheck oder \u00dcberwei\u00dfung vom Verk\u00e4ufer Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 61. Tage ab Rechnungsdatum ein Zuschlag von 1% der Wechselsumme berechnet.<br \/>\n4.\tZahlungen werden stets zur Begleichung der \u00e4ltesten f\u00e4lligen Schuldposten zuz\u00fcglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.<br \/>\n5.\tMa\u00dfgebend f\u00fcr den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei Bank\u00fcberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verk\u00e4ufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.<br \/>\n\u00a7 11 Zahlung nach F\u00e4lligkeit<br \/>\n1.\tBei Zahlungen nach F\u00e4lligkeit werden Zinsen von 8% \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.<br \/>\n2.\tVor vollst\u00e4ndiger Zahlung f\u00e4lliger Rechnungsbeitr\u00e4ge einschlie\u00dflich Zinsen ist der Verk\u00e4ufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br \/>\n3.\tBei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers oder bei drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers kann der Verk\u00e4ufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen f\u00fcr noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz geltend machen.<br \/>\n\u00a712 Zahlungsweise<br \/>\n1.\tDie Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck-, Bank-, Giro- oder Postscheck\u00fcberweisung.<br \/>\n2.\tDie Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig. Die Zur\u00fcckbehaltung f\u00e4lliger Rechnungsbetr\u00e4ge ist unzul\u00e4ssig; dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Verk\u00e4ufers. Sonstige Abz\u00fcge (z.B. Porto) sind unzul\u00e4ssig.<br \/>\n3.\tWechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten werden nicht angenommen.<br \/>\n\u00a713 Eigentumsvorbehalt<br \/>\n1.\tDie Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung, einschlie\u00dflich Nebenforderungen, Schadensersatzanspr\u00fcchen und Einl\u00f6sungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verk\u00e4ufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verk\u00e4ufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.<br \/>\n2.\tSofern in die Gesch\u00e4ftsabwicklung zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere \u00fcbernimmt, \u00fcbertr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der K\u00e4ufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.<br \/>\n3.\tDer K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung oder zur Weiterverarbeitung nur unter der Ber\u00fccksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt.<br \/>\n4.\tDer K\u00e4ufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetrieb ver\u00e4u\u00dfern oder verarbeiten und sofern sich seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse nicht nachhaltig verschlechtern.<br \/>\n5.\tDer K\u00e4ufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware \u2013 einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen \u2013 an den Verk\u00e4ufer ab- Der Verk\u00e4ufer nimmt diese Abtretung an.<br \/>\n6.\tDer K\u00e4ufer ist erm\u00e4chtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungserm\u00e4chtigung erlischt bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers. In diesem Falle wird der Verk\u00e4ufer hiermit vom K\u00e4ufer bevollm\u00e4chtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.<br \/>\nF\u00fcr die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der K\u00e4ufer die notwendigen Ausk\u00fcnfte erteilen und die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Ausk\u00fcnfte gestatten. Insbesondere hat er dem Verk\u00e4ufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, H\u00f6he der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuh\u00e4ndigen.<br \/>\n7.\tVerpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzul\u00e4ssig. Von Pf\u00e4ndungen ist der Verk\u00e4ufer unter Angabe des Pf\u00e4ndungsgl\u00e4ubigers sofort zu unterrichten.<br \/>\n8.\tNimmt der Verk\u00e4ufer in Aus\u00fcbung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zur\u00fcck, so liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, wenn der Verk\u00e4ufer dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Der Verk\u00e4ufer kann sich aus der zur\u00fcckgenommenen Vorbehaltsware durch freih\u00e4ndigen Verkauf befriedigen.<br \/>\n9.\tDer K\u00e4ufer verwahrt die Vorbehaltsware f\u00fcr den Verk\u00e4ufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die \u00fcblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebr\u00e4uchlichen Umfang zu versichern. Der K\u00e4ufer tritt hiermit seine Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche, die ihm aus Sch\u00e4den der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verk\u00e4ufer in H\u00f6he des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an.<br \/>\n10.\tS\u00e4mtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an alle in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die der Verk\u00e4ufer im Interesse des K\u00e4ufers eingegangen ist, bestehen.<br \/>\n\u00a714 Regelung bei Streitigkeiten<br \/>\nStreitigkeiten aus dem Vertrag werden durch ordentliche Gerichte entschieden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen \u00a7 1 Geltungsbereich Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verk\u00e4ufers gelten ausschlie\u00dflich; Entgegenstehende oder von den Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des Verk\u00e4ufers abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers erkennt der Verk\u00e4ufer nicht an; es sei denn, der Verk\u00e4ufer h\u00e4tte ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 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